Made in Solingen

Waffenrecht

Waffenrecht bei Messern

Beim Kauf von Messern sind die Vorschriften des deutschen Waffengesetzes (WaffG) zu beachten. Alle in unserem Shop angebotenen Messer sind nach deutschem Waffenrecht legal erhältlich. Kauf und Besitz sind erlaubt.

Führungsverbot (§ 42a WaffG)

Für bestimmte Messer gilt beim Tragen in der Öffentlichkeit ein gesetzliches Führungsverbot:

– Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
– Einhandmesser (Messer mit einhändig feststellbarer Klinge), unabhängig von der Klingenlänge

Diese Messer dürfen außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks nicht offen mitgeführt werden, es sei denn, ein berechtigtes Interesse liegt vor (z. B. Berufsausübung, Brauchtumspflege, Jagd, Sport). Der Transport in einem verschlossenen Behältnis (z. B. Rucksack, verschlossene Tasche) gilt nicht als Führen und ist daher zulässig.

Altersgrenze (§ 2 WaffG)

Messer mit Waffeneigenschaft im Sinne des WaffG (feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm, Einhandmesser) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und ausgeliefert werden. Wir stellen dies durch eine Altersverifikation im Bestellprozess sowie beim Versand sicher.

Dieser Hinweis dient allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an die zuständige Waffenbehörde.

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